BE Mindestalter 18 (17 beim Begleiteten Fahren) (Vorbesitz B):
- Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Fahrerlaubnisklasse BE (Anhängerführerschein)
Wenn du ein Zugfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer als 750 kg ist, kombinieren möchtest und das zulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge 3500 kg übersteigt, benötigst du einen Anhängerführerschein.
Für diesen Anhängerführerschein ist nur eine praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich, da du den theoretischen Teil bereits mit dem Erwerb des Autoführerscheins absolviert hast.
In der praktischen Ausbildung lernst du unter anderem das Verbinden und Trennen des Zuges, die Besonderheiten beim Fahren mit Anhänger und das Rückwärtssetzen. Um auch zu „erfahren“, wie sich das Gespann bei höheren Geschwindigkeiten, bei Kurvenfahrten und in Steigung und Gefälle verhält, sind auch eine Autobahnfahrt und drei Überlandfahrten erforderlich sowie eine Fahrt bei Dunkelheit. Nach der bestandenen praktischen Prüfung darfst du mit deiner Fahrerlaubnis Anhänger bis maximal 3,5 t zulässiger Gesamtmasse fahren.
Die vorgeschriebenen Sonderfahrten
1x Autobahn a 45 Minuten
3x Überland a 45 Minuten
1x Dunkelfahrt a 45 Minuten