B Mindestalter 18 (17 beim Begleiteten Fahren) (Einschluss AM, L):

  • Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
    zG max. 3.500 kg, max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhängerregelung
    Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt, Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
     

Info zum Autoführerschein:
Mit der Führerscheinklasse B (Auto Führerschein) darfst du KFZ fahren, die mit maximal 8 Sitzplätzen plus den Fahrersitz ausgestattet sind. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene zulässige Gesamtmasse darf jedoch 3,5 t nicht übersteigen. Wenn du dahinter noch einen Anhänger anhängen möchtest – kein Problem! Einen Anhänger von 750 kg zulässiger Gesamtmasse darfst du in jedem Fall mit der Fahrerlaubnis Klasse B fahren. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 750 kg ist, musst du Folgendes beachten:

Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 t nicht übersteigen.

Der Autoführerschein ist nicht zum Führen von Trikes berechtigt. Diese Fahrzeuge fallen jetzt in die entsprechenden Motorradklassen. Alle, die den Autoführerschein vor dem 19.01.2013 erhalten haben, sind noch zum Führen von Trikes berechtigt.

Die Ausbildung – Autoführerschein:


Theorie:

12 x Doppelstunden Grundstoff

 2 x Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff „B“/B197/B78

Praxis Pflicht Sonderfahrten:

5 x à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
4 x á 45 Minuten auf Autobahnen

3 x á 45 Minuten bei Dämmerung und Dunkelheit

Prüfungen:

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 17. oder 18. Geburtstag abgelegt werden.

Die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. oder 18. Geburtstag